Das Internationale Militärtribunal
Das Internationale Militärtribunal (International Military Tribunal, IMT) wurde in Nürnberg nach dem Ende des II. Weltkrieges von den Alliierten gegründet, um die von den Nazis verübten Kriegsverbrechen aufzuklären und zu sühnen.
Ursprünglich hatten die Briten dafür plädiert, die Hauptkriegsverbrecher in einem Schnellverfahren zum Tode zu verurteilen. Sie befürchteten, dass ein internationales Verfahren zu lange dauern und dass seine Rechtmäßigkeit bestritten werden würde. Sie wollten außerdem verhindern, dass die Angeklagten das Verfahren als Forum für ihre Propaganda und Rechtfertigung missbrauchten.
Auf Drängen der Vereinigten Staaten hin einigte man sich aber schließlich auf die Errichtung des IMT. Präsident Truman und der spätere Chefankläger, der Amerikaner Richter Robert Jackson, versprachen sich von den öffentlich verhandelten Verfahren eine Abschreckungswirkung, die Entwicklung des internationalen Strafrechts und eine unauslöschliche Dokumentation der Verbrechen der Nazizeit für die Nachwelt.

Das Londoner Abkommen vom 8. August 1945 errichtete das IMT und enthielt gleichzeitig sein Statut. Es wurde wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Die Alliierten schafften den Grundsatz ab, wonach die amtliche Stellung eines Angeklagten vor strafrechtlicher Verfolgung schützt; der Einwand des Handelns auf Befehl wurde nur noch als strafmildernder Grund zugelassen.
Kritiker des IMT wandten ein, durch die Bestrafung des Verbrechens gegen den Frieden als Planung, Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges werde der nullum crimen, nulla poena sine lege-Grundsatz verletzt.
Bis 1945 hatte es tatsächlich keine Bestrafung von Regierungsmitgliedern für das Auslösen eines Krieges gegeben. Das Gericht begründete die individuelle Strafbarkeit jedoch mit einem Verweis auf den Briand-Kellogg-Pakt von 1928. Darin wurde der Angriffskrieg für rechtswidrig erklärt.
Auch die Aufnahme der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in das Statut war unter dem Gesichtspunkt des nullum crimen-Grundsatzes problematisch. Die Alliierten hatten diese Verbrechenskategorie vor allem deshalb in das Statut aufgenommen, um die an den Juden begangenen Verbrechen bestrafen zu können.
Den Alliierten wurde ferner vorgeworfen, eine Siegerjustiz zu betreiben. Die Richter und Ankläger des IMT wurden ausschließlich von den vier Mächten gestellt. Die Zuständigkeit des IMT erstreckte sich lediglich auf die von den Angehörigen der Achsenmächte begangenen Verbrechen.