Mit dem zweiten Seminar "Einführung in die Internationale Strafgerichtsbarkeit" haben Mitglieder 
		der Gesellschaft für Völkerstrafrecht interessierten Studierenden an der Freien Universität 
		Berlin einen Einblick in den theoretischen Hintergrund, aber auch der praktischen Anwendung des 
		Völkertstrafrechts sowie Berufsfeldmöglichkeiten aufgezeigt.
  
		Das Seminar zeigte, dass die internationale Gemeinschaft mit dem Inkrafttreten des Statuts des 
		Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ein Instrument geschaffen hat, um schwerste 
		Menschenrechtsverletzungen zu ahnden. Durch den IStGH können nunmehr internationale 
		Menschenrechtsstandards durchgesetzt und weiterentwickelt werden.
  
		Im Seminar wurde die historische Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit seit dem 
		Internationalen Militär-Tribunal in Nürnberg gemeinsam mit den Studierenden anhand von 
		Originaldokumenten erarbeitet. Daneben wurden auch andere Möglichkeiten der Aufarbeitung schwerster 
		Verbrechen aufgezeigt: durch Wahrheits- und Versöhnungskommissionen oder nationale 
		Strafgerichtsbarkeit, z.B. durch die Gachacha-Gerichte in Ruanda.
  
		Die abschließende viertägige Studienfahrt nach Den Haag im März 2006 ermöglichte den 
		Studienrenden die Diskussion mit Praktikern am Ständigen Internationalen Strafgerichtshof und am 
		Jugoslawien-Tribunal, die anhand konkreter Fälle ihre Arbeit erläuterten. Durch den Tod des 
		Angeklagten Slobodan Milosevic am Wochenende vor der Studienfahrt, konnten die Studierenden an der letzten 
		Sitzung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Jugoslawiens teilnehmen, mit der 
		das Verfahren eingestellt wurde.
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