Mit dem zweiten Seminar "Einführung in die Internationale Strafgerichtsbarkeit" haben Mitglieder
der Gesellschaft für Völkerstrafrecht interessierten Studierenden an der Freien Universität
Berlin einen Einblick in den theoretischen Hintergrund, aber auch der praktischen Anwendung des
Völkertstrafrechts sowie Berufsfeldmöglichkeiten aufgezeigt.
Das Seminar zeigte, dass die internationale Gemeinschaft mit dem Inkrafttreten des Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ein Instrument geschaffen hat, um schwerste
Menschenrechtsverletzungen zu ahnden. Durch den IStGH können nunmehr internationale
Menschenrechtsstandards durchgesetzt und weiterentwickelt werden.
Im Seminar wurde die historische Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit seit dem
Internationalen Militär-Tribunal in Nürnberg gemeinsam mit den Studierenden anhand von
Originaldokumenten erarbeitet. Daneben wurden auch andere Möglichkeiten der Aufarbeitung schwerster
Verbrechen aufgezeigt: durch Wahrheits- und Versöhnungskommissionen oder nationale
Strafgerichtsbarkeit, z.B. durch die Gachacha-Gerichte in Ruanda.
Die abschließende viertägige Studienfahrt nach Den Haag im März 2006 ermöglichte den
Studienrenden die Diskussion mit Praktikern am Ständigen Internationalen Strafgerichtshof und am
Jugoslawien-Tribunal, die anhand konkreter Fälle ihre Arbeit erläuterten. Durch den Tod des
Angeklagten Slobodan Milosevic am Wochenende vor der Studienfahrt, konnten die Studierenden an der letzten
Sitzung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Jugoslawiens teilnehmen, mit der
das Verfahren eingestellt wurde.
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